Hier mein neuer Uploadplan und eine kurze Erklärung zu meinen jeweiligen Reihen:
Wie die meisten von euch wissen, hab ich jetzt den gröbsten Teil meiner Abschlussprüfungen überstanden, das hat zur Folge, dass es wieder mehr Beiträge geben wird. Wie angekündigt wurde von mir Was ist…? wiederbelebt und auch Theobald Joachim I im Recht wird in Zukunft des Öfteren zu lesen sein.
Beschreibung: In der Reihe „Was
ist…?“ vermittle ich Wissen und Allgemeinbildung in kleinen
Portionen für zwischendurch. Hier erkläre ich geschichtliche Dinge wie
z.B. den Faschismus, ich erkläre was ein Staat ist, den Begriff Bildungssprache oder ganz alltägliches wie den Türrahmeneffekt.
2. Derzeit eingestellt, wird möglicherweise wiederbelebt
Beschreibung: In den Reihen „Rhetorik (Teil 1)“ und „Rhetorik (Teil 2)“ vermittle ich in kurzen Einheiten Grundsätze und Tricks der Rhetorik. Zur Zeit bespreche ich Robert Greenes „Die 48 Gesetze der Macht„.
Beschreibung: Ich schreibe in Theobald Joachim I im Recht über Rechtsthemen. Dabei erkläre ich Rechtsgrundsätze und Themen die mit Recht zusammenhängen.
Steemit dient mir dabei auch als Möglichkeit Themengebiete für die
Universität zu widerholen und ich denke ich kann so hochwertigen Inhalt für die deutschsprachige Communitiy produzieren.
Das Themengebiet Recht ist in der deutschen Community (Steuerrecht
ausgenommen) leider noch sehr dünn besetzt (neben mir gibt es noch: @hatoto und @lammbock).
In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.
Die Begriffe Mord und Totschlag sind geläufig. Was jedoch der
eigentliche Unterschied ist, ist weitaus weniger Menschen klar. Der
heutige Beitrag befasst sich mit dem Thema und wird Licht ins Dunkel
bringen.
Einfache Erklärung
Der Mord ist in § 211 StGB geregelt.
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des
Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen
tötet.
Der Totschlag ist in § 212 StGB geregelt.
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Genaue Erklärung
Sowohl Mord als auch Totschlag haben eine gemeinsame Voraussetzung,
die erfüllt sein muss, damit der Täter sich entsprechend strafbar macht.
Diese ist das vorsätzliche Herbeiführen des Todes eines Menschen.
Wer diese Voraussetzung erfüllt hat sich bereits wegen Totschlags nach § 212 StGB strafbar gemacht.
Davon abzugrenzen ist die Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB.
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier hat der Täter bei der Begehung der Tat keinen Vorsatz aber er führt trotzdem den Erfolg in vorwerfbarer Weise herbei.
Beispiel: Ein Autofahrer, der bewusst die begrenzte Geschwindigkeit
in der Innenstadt überschreitet, sich aber darauf verlässt, dass schon
nichts schief gehen wird und am Ende den Tod durch Unfall verursacht, da
aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit der Bremsweg zu lange war.
Der Mord, nach § 211 StGB, ist eine Steigerung zum Totschlag. Das Strafmaß ist immer die lebenslang Freiheitsstrafe (hier erklärt von mir, in einem Gastbeitrag beim Steemzeiger). Beim Totschlag ist das Strafmaß „Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren„.
Um dieses höhere Strafmaß zu rechtfertigen, verlangt der Mord
zusätzlich zur Tötung die Erfüllung von sogenannten Mordmerkmalen. Diese
qualifizieren die Tat als eine, die über das Maß einer „gewöhnlichen
Tötung“ hinausgeht.
Die einzelnen Mordmerkmale sind in § 211 II StGB genannt und heißen:
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, sonstige
niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliches Mittel
und Töten zum ermöglichen oder Verdecken einer Straftat.
An dieser Stelle ist umstritten, ob der Mord ein eigenständiges
Delikt ist (so die Rechtsprechung) oder einfach eine Qualifikation zum
Grundtatbestand des Totschlags (so die überwiegende Literaturmeinung).
(An welcher Stelle das relevant wird, ist ein Thema für einen eigenen
Beitrag).
Mit diesen neu gewonnenen Einblicken in das strafrechtliche Gebiet
von Mord und Totschlag entlasse ich euch und wünsche noch einen schönen
Tag.
In der Reihe „Was ist…?“ vermittle ich Wissen und Allgemeinbildung verständlich und in kompakten Einheiten.
Kurzerklärung:
ETF ist die Abkürzung für „Exchange Trade Fund“ und ist ein Börsengehandelter Indexfond.
Genaue Erklärung:
Das Ziel des ETFs ist es einen Index möglichst genau abzubilden.
Der Index selbst, ist ein sogenannter
Wertpapierkorb, der einen ganzen Markt oder ein Teil eines Marktes
abbildet. Ein Beispiel dafür ist der DAX, der Deutsche Aktienindex,
welcher die Anteilsscheine der 30 größten deutschen
Aktiengesellschaften enthält. Einen solchen Index kann es aber auch für
andere Werte geben, z.B. Rohstoffe oder Währungen.
An dieser Stelle sehen wir den ersten großen Vorteil
von ETFs. Sie ermöglichen es einfach in ganze Märkte zu investieren und
sparen uns die Zeit, immer einzelne Wertpapiere kaufen zu müssen.
Anders als bei dem Kauf von einzelnen Aktien müssen wir uns beim ETF
nicht mehr intensiv um Diversifizierung unserer Anlage bemühen. Wir
kaufen einfach den diversifizierten Fond.
Es gibt aber bereits die Möglichkeit den Schritt des Kaufs von
einfachen Wertpapieren zu überspringen und in einen Aktienfond zu
investieren. An dieser Stelle kommen wir zum zweiten großen Vorteil der
ETFs. Der ETF wird auch wie der klassische Fond gemanagt und es fallen
laufende Verwaltungsgebühren an. Weil der ETF aber nur einen
Wertpapierindex passiv abbildet, müssen nicht ständig Wertpapiere
verkauft oder gekauft werden. Daher fallen die Verwaltungsgebühren für
ETFs erheblich geringer aus.
Der Klassische Fond rechtfertigt seine massiv höheren Verwaltungsgebühren damit, dass er den Markt „outperformen“
will. Im Vergleich zum ETF wil er nicht nur die positive Entwicklung
eines Marktes als Rendite einbringen, sondern er will darüber
hinausgehen.
Diese Aussage ist starkter Kritik ausgesetzt. Wer sich näher mit dem Thema auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich das Buch Souveränes Investieren mit Indexfonds und ETFs von Gerd Kommer.
In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.
In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.
Wie läuft das 1. juristische Staatsexamen ab?
Wie ihr mitbekommen habt, gab es in letzter Zeit nicht viel Neues auf
meinem Blog. Das lag daran, dass ich in der heißen Vorbereitungsphase
für das erste juristische Staatsexamen war, das ich jetzt erfolgreich hinter mich gebracht habe, zumindest vorerst.
In letzter Zeit wird mir oft die Frage gestellt, was bedeutet es, diese Prüfung hinter sich gebracht zu haben? Genau diese Frage beantworte ich heute.
Aufbau des Staatsexamens
Um in Deutschland die Befähigung zu erhalten als Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar etc. praktizieren zu dürfen müssen zwei Staatsexamina erfolgreich absolviert werden.
Auch nach dem erfolgreichem Absolvieren des ersten Staatsexamens ist
man bereits Jurist, nur oben genannten Tätigkeiten darf nicht
nachgegangen werden. Man ist also auf Rechtsberatung beschränkt, da man
nicht vor Gericht auftreten darf. Nach dem zweiten Staatsexamen darf man
sich Volljurist nennen.
Ich habe vor wenigen Tagen die letzte Klausur des ersten Staatsexamens
bestritten. Im ersten Examen geht es hauptsächlich um das Erlenen von
theoretischem Wissen. Der Schwerpunkt liegt im materiellen Recht.
Das zweite Staatsexamen ist praxisorientierter und wird auch als
Referendariat bezeichnet. Prozessrecht steht im Vordergrund. Dabei
werden mehrere Stationen durchlaufen (z.B. Anwalt, Staatsanwaltschaft,
Gericht, Verwaltung etc.) um Einblicke in die Praxis zu bekommen. Am
Ende stehen schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung.
Ablauf des ersten Staatsexamen
Das erste Staatsexamen besteht aus mehreren verschiedenen Prüfungen.
Das Herzstück bildet die schriftliche Prüfung mit sechs
verschiedenen Klausuren, mit je 5 Stunden Bearbeitungszeit, innerhalb
von zwei Wochen. Sie machen 60 % der finalen Bewertung aus. Eine Klausur
besteht immer aus einem Aufgabentext. Dieser beinhaltet einen, auf der
Realität basierenden Rechtsfall, mit kleineren Änderungen, um mehr
Wissen abfragen zu können. Hier sind die aufgeworfenen Rechtsfragen in
Form eines Rechtsgutachtens zu beantworten. Dabei sind strenge, vorgegebene Formalia zu beachten.
Die Klausuren sind in folgenden Rechtsgebieten angesiedelt. Zivilrecht (3), öffentliches Recht (2), Strafrecht (1).
Als Hilfsmittel dürfen verschiedene Gesetzbücher, wie z.B. der Schönfelder oder der Sartorius,
verwendet werden. Weiter dürfen darin andere Paragraphen
hineinkommentiert werden und einzelne Sätze oder Wörter können
unterstrichen werden.
Die Prüfungsordnung ist sehr streng und schon kleinste Verstöße
können zum Nichtbestehen einzelner Klausuren oder der gesamten Prüfung
führen. Z.B. kann das Tragen einer Armbanduhr am Handgelenk zum
Durchfallen führen (anders wenn sie vor dem Bearbeiter auf dem Tisch
liegt).
Etwa drei bis vier Monate später gibt es noch eine mündliche Prüfung, in allen drei Rechtsgebieten. Sie macht 20% der Bewertung aus.
Zuletzt ist noch eine Schwerpunktprüfung abzulegen.
Diese ist eine universitäre Prüfung, auf einem von dem Studenten
ausgewählten Rechtsgebiet (aktuell stehen bei mir 16 verschiedene zur
Auswahl). Theoretisch macht diese 20% der Gesamtbewertung aus. In der
Praxis ist für den Arbeitgeber aber nur die Staatsprüfung, bestehend aus
schriftlicher und mündlicher Prüfung, relevant.
Vorbereitung und Benotung
Die Benotung ergibt sich wie folgt: bestanden hat man das
Staatsexamen, wenn man in der Staatsprüfung (schriftlich und mündlich)
insgesamt einen Schnitt von vier Punkten erreicht hat.
In den schriftlichen Prüfungen müssen mindestens drei Klausuren
bestanden werden (davon eine im Zivilrecht) und ein Schnitt von 3,75
Punkten erreicht werden. Dann wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen
und muss dort eine entsprechende Leistung erbringen, dass sich ein
Schnitt von 4 Punkten ergibt. Die Durchfallquote ist sehr hoch und liegt
manchmal sogar bei 48 %.
Hat man insgesamt einen Schnitt von neun Punkten erreicht, so gilt das Examen als Prädikatsexamen.
In diesem Bereich dringen nicht mehr als 15 % der Bearbeiter vor.
Theoretisch können 18 Punkte erreicht werden, jedoch ist, so weit ich
weiß, kein Fall bekannt, dass je jemand über 16 Punkte gekommen ist.
Als Vorbereitung auf das Examen sind traditionell 12-18 Monate
vorgesehen. Die Vorbereitung kann alleine, im universitätseigenen
Repetitorium oder in einem bezahlten (privaten) Repetitorium erfolgen.
Letztere Varianten wählen 80 % der Studenten.
Schreibt man die Prüfung innerhalb einer vorgesehenen Semesterzahl, so erhält man den Verbesserungsversuch.
Das ist eine Chance, die Staatsprüfung nach Bestehen noch einmal zu
absolvieren und dann das bessere Ergebnis als Endergebnis zu wählen.
Wie geht es jetzt weiter?
Ich werde jetzt wieder regelmäßiger Beiträge schreiben. Geplant sind 2-3 Beiträge pro Woche.
Auf jedenfall werde ichTheobald Joachim I im Rechtweiterführen. Außerdem wirdWas ist…?wiederbelebt. Zudem hätte ich Muße, die Reihe Rhetorikweiterzuführen. Diesbezüglich kann ich aber noch nichts versprechen. (Hier noch einmal eine Gesamtübersicht über meine Reihen mit Inhaltsbeschreibung.)
Persönlich habe ich mich entschieden, den Verbesserungsversuch wahrzunehmen und die Examensprüfung noch einmal zu bestreiten. Außerdem steht noch die mündliche Prüfung aus.
Ich habe den Anspruch an mich selbst, die Prüfung noch einmal, besser abzulegen.
Das heißt: kurzer Urlaub, dann geht es wieder in die Bibliothek.
Wie ihr mitbekommen habt, gab es in letzter Zeit nicht viel Neues auf
meinem Blog. Das lag daran, dass ich in der heißen Vorbereitungsphase
für das erste juristische Staatsexamen war, das ich jetzt erfolgreich hinter mich gebracht habe, zumindest vorerst.
In letzter Zeit wird mir oft die Frage gestellt, was bedeutet es, diese Prüfung hinter sich gebracht zu haben? Genau diese Frage beantworte ich heute.
Aufbau des Staatsexamens
Um in Deutschland die Befähigung zu erhalten als Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar etc. praktizieren zu dürfen müssen zwei Staatsexamina erfolgreich absolviert werden.
Auch nach dem erfolgreichem Absolvieren des ersten Staatsexamens ist
man bereits Jurist, nur oben genannten Tätigkeiten darf nicht
nachgegangen werden. Man ist also auf Rechtsberatung beschränkt, da man
nicht vor Gericht auftreten darf. Nach dem zweiten Staatsexamen darf man
sich Volljurist nennen.
Ich habe vor wenigen Tagen die letzte Klausur des ersten Staatsexamens
bestritten. Im ersten Examen geht es hauptsächlich um das Erlenen von
theoretischem Wissen. Der Schwerpunkt liegt im materiellen Recht.
Das zweite Staatsexamen ist praxisorientierter und wird auch als Referendariat bezeichnet. Prozessrecht steht im Vordergrund. Dabei werden mehrere Stationen durchlaufen (z.B. Anwalt, Staatsanwaltschaft, Gericht, Verwaltung etc.) um Einblicke in die Praxis zu bekommen. Am Ende stehen schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung.
Ablauf des ersten Staatsexamen
Das erste Staatsexamen besteht aus mehreren verschiedenen Prüfungen.
Das Herzstück bildet die schriftliche Prüfung mit sechs
verschiedenen Klausuren, mit je 5 Stunden Bearbeitungszeit, innerhalb
von zwei Wochen. Sie machen 60 % der finalen Bewertung aus. Eine Klausur
besteht immer aus einem Aufgabentext. Dieser beinhaltet einen, auf der
Realität basierenden Rechtsfall, mit kleineren Änderungen, um mehr
Wissen abfragen zu können. Hier sind die aufgeworfenen Rechtsfragen in
Form eines Rechtsgutachtens zu beantworten. Dabei sind strenge, vorgegebene Formalia zu beachten.
Die Klausuren sind in folgenden Rechtsgebiete angesiedelt. Zivilrecht (3), öffentliches Recht (2), Strafrecht (1).
Als Hilfsmittel dürfen verschiedene Gesetzbücher, wie z.B. der Schönfelder oder der Sartorius,
verwendet werden. Weiter dürfen darin andere Paragraphen
hineinkommentier werden und einzelne Sätze oder Wörter können
unterstrichen werden.
Die Prüfungsordnung ist sehr streng und schon kleinste Verstöße
können zum Nichtbestehen einzelner Klausuren oder der gesamten Prüfung
führen. Z.B. kann das Tragen einer Armbanduhr am Handgelenk zum
Durchfallen führen (anders wenn sie vor dem Bearbeiter auf dem Tisch
liegt).
Etwa drei bis vier Monate später gibt es noch eine mündliche Prüfung, in allen drei Rechtsgebieten. Sie macht 20% der Bewertung aus.
Zuletzt ist noch eine Schwerpunktprüfung abzulegen.
Diese ist eine universitäre Prüfung, auf einem von dem Studenten
ausgewählten Rechtsgebiet (aktuell stehen bei mir 16 verschiedene zur
Auswahl). Theoretisch macht diese 20% der Gesamtbewertung aus. In der
Praxis ist für den Arbeitgeber aber nur die Staatsprüfung, bestehend aus
schriftlicher und mündlicher Prüfung, relevant.
Vorbereitung und Benotung
Die Benotung ergibt sich wie folgt: bestanden hat man das
Staatsexamen, wenn man in der Staatsprüfung (schriftlich und mündlich)
insgesamt einen Schnitt von vier Punkten erreicht hat.
In den schriftlichen Prüfungen müssen mindestens drei Klausuren
bestanden werden (davon eine im Zivilrecht) und ein Schnitt von 3,75
Punkten erreicht werden. Dann wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen
und muss dort eine entsprechende Leistung erbringen, dass sich ein
Schnitt von 4 Punkten ergibt. Die Durchfallquote ist sehr hoch und liegt
manchmal sogar bei 48 %.
Hat man insgesamt einen Schnitt von neun Punkten erreicht, so gilt das Examen als Prädikatsexamen.
In diesem Bereich dringen nicht mehr als 15 % der Bearbeiter vor.
Theoretisch können 18 Punkte erreicht werden, jedoch ist, so weit ich
weiß, kein Fall bekannt, dass je jemand über 16 Punkte gekommen ist.
Als Vorbereitung auf das Examen sind traditionell 12-18 Monate
vorgesehen. Die Vorbereitung kann alleine, im universitätseigenen
Repetitorium oder in einem bezahlten (privaten) Repetitorium erfolgen.
Letztere Varianten wählen 80 % der Studenten.
Schreibt man die Prüfung innerhalb einer vorgesehenen Semesterzahl, so erhält man den Verbesserungsversuch.
Das ist eine Chance, die Staatsprüfung nach Bestehen noch einmal zu
absolvieren und dann das bessere Ergebnis als Endergebnis zu wählen.
Wie geht es jetzt weiter?
Ich werde jetzt wieder regelmäßiger Beiträge schreiben. Geplant sind 2-3 Beiträge pro Woche.
Auf jedenfall werde ichTheobald Joachim I im Rechtweiterführen. Außerdem wirdWas ist…?wiederbelebt. Zudem hätte ich Muse, die Reihe Rhetorikweiterzuführen. Diesbezüglich kann ich aber noch nichts versprechen. (Hier noch einmal eine Gesamtübersicht über meine Reihen mit Inhaltsbeschreibung.)
Persönlich habe ich mich entschieden, den Verbesserungsversuch wahrzunehmen und die Examensprüfung noch einmal zu bestreiten. Außerdem steht noch die mündliche Prüfung aus.
Ich habe den Anspruch an mich selbst, die Prüfung noch einmal, besser abzulegen.
Das heißt: kurzer Urlaub, dann geht es wieder in die Bibliothek.
In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.
Ich melde mich hier kurz in einer Lernpause, mit einem spannenden Thema:
Kann der eheliche Beischlaf eingeklagt werden?
1. Kurze Antwort: ja.
2. Lange Antwort:
Der eheliche Beischlaf ist der Geschlechtsverkehr zwischen Ehepartnern. In § 1353 BGB wird die eheliche Lebensgemeinschaft wie folgt definiert:
(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder
gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind
einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen
füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des
anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten,
wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder
wenn die Ehe gescheitert ist.
Nach nicht unumstrittener Meinung ist auch die „Befriedigung des Geschlechtstriebes“
ein Teil der Verpflichtungen, die mit der Schließung der „ehelichen
Lebensgemeinschaft“ eingegangen werden. Im Jahr 1966 entschied der BGH
in einem Urteil:
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. (…) so
fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und
Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen
zur Schau zu tragen.
Um die Aussage des BGH zu entschäfen: es ging in
diesem Urteil nicht unmittelbar um die Einklagung des Beischlafes in der
Ehe, sondern darum, wer die Schuld am Scheitern der Ehe trägt, damit es
zur Ehescheidung kommen kann (dieses Schuldprinzip wird heute nicht
mehr angwendet).
Nichtsdestotrotz lässt sich diesem Urteil entnehmen, dass auch der
BGH die Befriedigung des Geschlechtstriebs als Teil der ehelichen
Lebensgemeinschaft sieht. Ob er dies heute auch noch so entscheiden
wird, ist indes mehr als fraglich.
Unabhängig von der Ansicht des BGH ist die Frage auf einem anderen Weg zu beantworten. Die Frage inwieweit nach heutigem Recht der eheliche Beichlaf eingeklagt werden kann, erübrigt sich an einem anderen Punkt.
Selbst wenn ein Ehepartner vor Gericht sein Recht auf ehelichen
Beischlaf erfolgreich einklagen würde, dann wäre das Urteil nicht
weiterführend.
Ein Urteil zur „Herstellung des ehelichen Lebens“ unterliegt der freiwilligen Gerichtsbarkeit und ist gemäß § 120 III FamFG nicht vollstreckbar
(auch schon 1966). Jedes andere Ergenis wäre auch nicht vertretbar,
denn die Durchsetzung des Beischlafes gegen den Willen des Ehepartner
wäre eine Straftat im Sinne von § 177 StGB.
Die Antwort auf die aufgeworfene Frage ist also: der eheliche Beischlaf ist einklagbar aber nicht vollstreckbar.
Kurios: Das Amtsgericht Brühl entschied im Jahr 2000, dass wegen der Verweigerung des ehelichen Beischlafs der Unterhaltsanspruch nach § 1579 Nr. 7 BGB gekürzt werden kann.
In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.
In § 212 StGB heißt es: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft„.
Hier ist besonderes Augenmerk auf das Wort „Mensch“ zu legen, denn ab wann ist ein Mensch „Mensch“ , im Sinne des Strafrechts (und somit taugliches Tatobjekt für § 212 StGB)?
Schutz des werdenden Lebens
Das werdende Leben ist im Strafrecht, ab der Einnistung der
befruchteten Eizelle in der Gebährmutterschleimhaut (Nidation)
geschützt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Tötung der Leibesfrucht ein
Straftat nach § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbruch (dazu gibt es
rechtfertigende Ausnahmen).
Weil die Leibesfrucht aber unter dem Schutz der §§ 218 ff. StGB
steht, wird sie nicht in den Schutzbereich des § 212 StGB einbezogen.
Abgrenz: Mensch / werdendes Leben
Wann die Leibesfrucht den Schutzbereich der §§ 218 StGB verlässt,
„zum Mensch wird“ und somit in den Schutzbereich des § 212 StGB
einbezogen wird ist nicht unumstritten.
Einer Ansicht nach geschieht dies mit dem Austritt
des Kindes aus dem Mutterleib. Mit der Änderung des § 217 StGB wurde
dieser Ansicht aber die Argumentationsgrundlage genommen. Auf den
Geburtsakt wird heute wohl nicht mehr abgestellt.
Nach der Gegenansicht ist auf den Beginn der Wehen abzustellen. Die Leibesfrucht wird hiernach also mit Eröffnung der Wehen zum Menschen.
Dies hat zur Folge, dass für die Tötung eines Kindes, ab dem Beginn
der Wehen wegen Totschlags bestraf werden kann. (Diese Wertung aus dem
Strafrecht kann so übrigens nicht unbedingt in andere Rechtsgebiete
übertragen werden.)
Am nächsten Morgen wachte der Inquisitor wieder auf. Seine Wunde war
verheilt. Neben ihm lag der leblose Endres, die leblose Paternella und
der leblose Greis. Keiner war gerissen worden. Der Inquisitor war der
einzige Überlebende und ihm kam ein übler Verdacht.
Inquisitor: „Keiner hier war der Werwolf, aber ich bin der einzige
der noch am Leben ist. Niemand hier wurde von Annos Waffe getötet. Und
trotzdem sind alle tot. Der Wolf hätte wieder auferstehen müssen. Wie
kann das sein? Bin ich es etwa? Bin ich der Werwolf? Unmöglich ich bin
der Diener des Herrn, das kann nicht stimmen…“.
Der Inquisitor konnte mit dem Gedanken nicht umgehen, er fing an zu
schreien: „Mein Gott, warum hast du mich verlassen?“. Wie von Sinnen
rannte er aus dem Dorf. Erst nach einer Stunde hielt er inne, da sein
altes Herz dabei war den Dienst zu versagen. Er atmete durch und begann
langsam sich zu beruhigen. Als er plötzlich aus seiner Nähe ein Heulen
hörte. Langsam drehte er sich um. Der Werwolf stand in Sichtweite und
sah ihm direkt in die Augen. Dem Werwolf fehlte eine Hand. Zuerst war
der Inquisitor erleichtert nicht der Wolf zu sein. Doch dann realisierte
er seine Situation. Der Werwolf kam langsam auf ihn zu. Der Inquisitor
wollte nach Annos Schwert greifen, doch er hatte das Schwert im Dorf
gelassen. Das Herz des Inquisitors begann wieder schneller zu schlagen.
Er griff nach einem nahe liegenden Ast und machte sich bereit. Und wenn
er nicht gestorben ist, lebt er noch heute.
Charakterübersicht:
Inquisition: Inquisitor, Enzo, Schüler des Inquisitors, Ordensritter Anno von Thule, Aglaja die Kräuterhexe.
Dorfbewohner: Bürgermeister Seitz, Hauptmann der
Wache, Schalk der Dorfdepp, Leibwächter des Bürgermeisters, Igrid die
Tochter des Bürgermeisters, die drei Honoratioren (Timur, Ulf, Sengrad),
Schläger Endres, Paternella von Grabfunde, Paternellas Schwester,
Dorfältester Sebolt, Richter Lienen, Wendel der Dieb.
Enzo befand sich abend in Igrids Haus, er hatte ihr noch etwas Suppe
vom Vortag aufgewärmt. Sie unterhielten sich noch eine Weile, Igrid
schien auf dem Wege der Bessereung. Mitten im Satz jedoch bekam Igrid
einen Hustenanfall und musste sich übergeben. Der Anfall wurde immer
schlimmer und unter das Erbrochene mischte sich Blut. Igrids Augen
liefen rot an und schließlich brach sie leblos zusammen.
Regungslos vor Schock saß Enzo neben ihr, als er plötzlich ein
Stockwerk tiefer Geräusche hörte. Enzo griff nach Annos Schwert und ging
die Treppe hinunter. Doch er traf nicht wen er erwartet hatte. Er traf
Aglaja.
Aglaja: „Was auch immer ihr heute tut, esst nicht von der Suppe, sie ist…“
Enzo schrie: „Steckst du dahinter? Wolltest du sie umbringen? Rede!“
Aglaja: „Der Inquisitor, er konnte dir nicht verzeihen, so hab ich das Essen vergiftet, aber ich kann das nicht…“
Enzo: „Du steckt als dahinter, du elendige Hure. Hätte dich der Inquisitor nur verbrennen lassen…“
Aglaja: „Ich,… es tut mir leid, ich wollte das nicht…“
Enzo setzte sich auf einen Stuhl und brach in Tränen aus. Aglaja näherte sich vorsichtig und versuchte Enzo zu beruhigen.
Enzo: „Ich, ich habe hier die schönste Zeit meines Lebens verbracht,
warum hast du sie mir weggenommen? Warum? Der Inquisitor hätte dich
brennen lassen sollen, dann wärst du wenigstens zu etwas gut gewesen!“
Er packte Aglaja und warf sie mit alle Wucht auf den Boden.
Aglaja: „Nein bitte, nein! Nein!“.
Enzo schrie wie am Spieß. Blind vor Wut griff er nach dem Stuhl, auf
dem er gerade gesessen hatte und schlug damit auf Aglaja ein, bis sie
sich nicht mehr bewegte. Als Enzo sich wieder zu sich kam, realisierte
er was er getan hatte. Er ging langsam die Treppe wieder hinauf, aß von
der vergifteten Suppe und legte sich neben die leblose Igrid.
Am nächsten Morgen war die Erleichterung zunächst groß. Niemand war
von dem Wolf gerissen worden. Doch auf dem verregneten Dorfplatz fehlten
mehrere Beteiligte. Es waren Igrid, Enzo und Aglaja. Der Inquisitor
hatte einen Verdacht. Er betrat Igrids Haus, nur wenige Minuten später
verließ er es, mit einem von Aglajas Tränken. Sein Gesicht war bleich.
Daraufhin sahen sich alle anderen das Haus an. Der einhändige Endres
hatte Annos Waffe an sich genommen. Alle bestätigten stillschweigend
nicht darüber reden zu wollen. Vier Personen waren noch am Leben: der
Inquisitor, der Greis, Endres und Paternella.
Der Inquisitor fragte: „Kann es sein, dass wir den Wolf erledigt
haben? Kann es sein, dass wir doch gewonnen haben und Enzo gelogen
hat?“
Zunächst machte sich allgemeine Erleichterung breit. Doch der Greis
krempelte seinen linken Ärmel hoch. Zu sahen war eine tiefe Bisswunde.
Greis: „Heute Nacht gab es einen Angriff, doch er schlug fehl. Der
Wolf versuchte mich zu reißen, doch ich trieb ihn mit meinem Schwert in
die Flucht! Er hat mich unterschätzt“
Inquisitor, nachdem er die Bisswunde untersucht hatte: „Ich glaube
euch, diese Wunde ist echt. Ihr könnt nicht der Wolf sein. Auch ich kann
es nicht sein, da der Wolf bereits vor meiner Ankunft sein Unwesen
trieb. So bleiben Endres und Paternella. Was habt ihr zu eurer
Verteidigung zu sagen?“.
Allen war bewusst, sie mussten den Werwolf diesen Abend verbrennen, oder keiner von ihnen würde die Sache lebend überstehen.
Paternella: „Bei Gott, nein. Ich bin es nicht, ihr müsst mir glauben. Bei meinem toten Ehemann, ich bin es nicht!“
Endres: „Ich war die nach über in meinem Haus und konnte vor Angst
nicht schlafen. Paternella kann nichts vorbringen was ihre Unschuld
beweist. Nur Ausflüchte. Wenn ich raten müsste, dann war sie es, die
ihren Mann getötet hat und nicht Timur und seine Leute. Ich habe selbst
gesehen, dass Timur schlimme Dinge getan hatte. Aber er hat zum ersten
Mal getötet als ihr, Inquisitor, schon hier wart. Und nur um sein
eigenes Leben zu retten und nicht aus Habgier. Ihr Mann muss ihr erster
Mord als Werwolf gewesen sein. Paternella ist der Wolf.“
Paternella: „Ihr werdet diesem Wendehals doch nicht glauben. Ich bin es nicht, wie könnt ihr ihm nur Gehör schenken?“
Paternella brach in Tränen aus.
Greis: „Paternella überzeugt mich nicht. Ich hasse diese miese Ratte
Endres, aber ich stimme ihm zu, Timur war kein Mörder. Er war ein übler
Kerl, aber kein Mörder.“
Inquisitor: „Auch ich glaube Endres. Nun so ist das Urteil gesprochen. Habt ihr noch letzte Worte Wolf?“
Paternella mit weinerlicher, aber immer sicherer werdenden Stimme:
„Inquisitor was seid ihr für ein schlechter Mensch? Ich war immer gut zu
euch Dorfbewohnern und euch, habe immer versucht allen mit meinem
Vermögen zu helfen. Und jetzt, wo die letzte Stunde naht, wollt ihr
lieber mich verbrennen als den wahren Mörder. Was habe ich dieser Welt
getan? Endres war es der meinen Mann tötete. Er ist der wahre Mörder. Er
sollte brennen. Diese ganzen Diffamierungen sind so demütigend. Ich bin
eine Frau von Adel, andernorts hat das noch Gewicht.“
Der einhändige Endres zog Annos Schwert und wollte auf Paternella
losgehen, der Greis näherte sich ihr von hinten um sie festzuhalten.
Doch Paternella war schneller, sie zog ein Messer aus ihrem Ärmel und
Rammte es dem Greis in den Bauch. Er war sofort tot und fiel Kopfüber in
den Schlamm. Auch Endres hatte diesmal wenig Glück. Er stand vor
Paternella und holte zum Schlag aus, doch rutschte er auf dem
schlammigen Boden aus und fiel direkt vorn über auf sein Gesicht. Das
Schwert entglitt seiner Hand.
Paternella hob das Schwert auf und schrie: „Das ist für meinen toten Mann du Teufelsbrut!“
Sie holte zum Schlag auf Endres aus, doch der Inquisitor war zur
Stelle und durchbohrte Paternella von hinten mit seinem Dolch.
Paternella drehte sich schnell und schlug den Inquisitor mit dem Schwert
in seine Hüfte, dabei entglitt es ihrer Hand. Er spürte ein Krachen, er
bekam keine Luft mehr und verlor das Gleichgewicht. Langsam begann er
das Bewusstsein zu verlieren. Mit seiner letzten Kraft griff er nach
Aglajas Trank und nahm einen Schluck. Dann fiel ihm der Trank aus der
Hand. Mit seinen finalen Atemzügen konnte er noch sehen wie Paternella
das Messer aus ihrem Rücken zog und es Endres durch den Hinterkopf
rammte. Letztlich brach auch sie zusammen. Um den Inquisitor herum
verschwand alles in Dunkelheit, schließlich fielen ihm die Augen zu.
Charakterübersicht:
Inquisition: Inquisitor, Enzo, Schüler des Inquisitors, Ordensritter Anno von Thule, Aglaja die Kräuterhexe.
Dorfbewohner: Bürgermeister Seitz, Hauptmann der
Wache, Schalk der Dorfdepp, Leibwächter des Bürgermeisters, Igrid die
Tochter des Bürgermeisters, die drei Honoratioren (Timur, Ulf, Sengrad),
Schläger Endres, Paternella von Grabfunde, Paternellas Schwester,
Dorfältester Sebolt, Richter Lienen, Wendel der Dieb.
An diesem Morgen versammelten sich alle Dorfbewohner auf dem
Dorfplatz. Ebenso der Inquisitor und sein Gefolge, doch jemand fehlte.
Es war Anno von Thule. Der Inquisitor und Enzo gingen zu seinem Lager.
Doch sie fanden nicht vor, was sie zu finden glaubten. Vor ihnen tat
sich ein regelrechtes Schlachtfeld auf. Anno lag auf dem Boden und hatte
mehrere Bisse am Hals. In seiner rechten Hand hielt er sein Schwert. Er
war tot. Doch neben ihm lag der Werwolf. Er war groß, hatte gelbe Augen
und ein graues Fell. Es wurde von Enzo als der ehemalige Leibwächter
des Bürgermeisters identifiziert. Der Wolf war durchzogen von mehreren
tiefen Wunden, die von Annos Schwert stammten.
„Interessant“, sagte der Inquisitor, den Anno tot nicht besonders zu
treffen schien. „Eigentlich hätte der Wolf nicht so einfach sterben
dürfen, aber Annos Schwert schien ihn verwunden zu können. Es scheint
ein altes magisches Artefakt zu sein. Der Tot von Anno beweist, dass nun
auch wir von dem Fluch betroffen sind. Enzo nimm das Schwert an dich,
du musst mich beschützen, ich bin zu alt um noch ein Schwert führen zu
können.“.
Enzo folgte dem Inquisitor.
Später am Tag besuchte Enzo noch einmal den Tatort, zusammen mit
Igrid. Er hoffte durch ihre hellseherischen Gaben noch etwas
herausfinden zu können. Igrid berührte die Leiche des Wolfes. Sie wurde
wieder sehr bleich, als hätte sie einen Geist gesehen.
Igrid: „Es gibt noch einen Werwolf.“
Sie wurde ohnmächtig, Enzo gelang es nicht sie wieder aufzuwecken. So ging er los um Anglaja um Hilfe zu bitten.
Enzo traf sie zusammen mit dem Inquisitor an. Dieser schien noch
schlechterer Stimmung zu sein als sonst, ja er schien geradezu innerlich
zu kochen. Mit finsteren Blicken sah er Enzo an.
Inquisitor: „Aglaja hat euch letzte Nacht beobachtet, dich und Igrid.
Sie sagte mir sie hätte euch in Igrids Haus gesehen. Was hast du zu
deiner Verteidigung zu sagen?“
Enzo: „Inquisitor, ich…“
Inquisitor: „Dein Gestammel verrät dich. Als du dem Orden beigetreten
bist gab es eine Regel.“ der Inquisitor schrie jetzt, „Diese Regel
heißt Keuschheit. Ich habe dir, einem armen Bauernjungen alle
Möglichkeiten gegeben, die sich viele des höchsten Adels nur in ihren
kühnsten Träumen vorstellen konnten. Und du zerstörst alles, für ein
Weib? Viel schlimmer ist aber dass du mein Vertrauen missbraucht hast,
dafür wirst du zu Verantwortung gezogen. Du weiß was mit allen geschieht
die sich nicht den Regeln des Ordens beugen…!“.
Enzo: „Chancen? Ihr hab mich doch immer als eine Ablenkung gesehen,
einen Zeitvertreib. Das ich alle Aufgaben die ihr mir stelltet lösen
konnte, ist euch nicht einmal im Traum eingefallen Seither such ihr doch
nach einer Möglichkeit mich loszuwerden. Doch in Wahrheit bin ich für
euch immer noch der Bauerntölpel. Doch wo wir schon bei der Keuschheit
sind, wie wäre es, wenn ich dem hohen Rat über eure Umtriebe berichten
werde? Wollt ihr auch zur Verantwortung gezogen werden?“
Inquisitor: „Wage es nicht…“
Enzo: „Genug, ich kenne jetzt eure Absichten. Doch sollt ihr wissen,
es gibt einen weiteren Werwolf unter uns. Ich würde diesen Streit
genauso gerne beenden wie ihr, aber wir müssen ihn zusammen finden,
sonst können wir unseren Streit niemals beenden. Glaubt mir, ich will
euch zur Rechenschaft ziehen!“
Inquisitor, jetzt wieder gefasst: „Vertagen wir unseren Streit, aber
ich werde dich zur Rechenschaft ziehen und wenn es das Letzte ist was
ich tue.“
Am Abend trafen sich alle Dorfbewohner. Igrid war wieder zu sich
gekommen. Enzo stützte sie auf dem Weg zum Dorfplatz, da sie noch sehr
schwach war.
Der Inquisitor eröffnete die Versammlung: „Auch diesen Tag gab es
einen Toten, doch diesmal aus den Reihen der Inquisition. Auch wurde ein
Werwolf getötet. Doch es ist noch ein weiterer Werwolf unter uns.
Diesmal werde ich mich einmischen und ich glaube zu wissen wer der
Werwolf ist. Er lebte schon die ganze Zeit hier und von ihm ging alles
aus. Der Bürgermeister starb im Haus dem Tier das unter seinem eigenen
Dach lebte. Seiner Tochter Igrid. Ergreift sie.“
Endres zog wieder seine Keule, doch auch Enzo griff zu Annos Schwert.
Mit einem gezielten Hieb schlug er Endres die rechte Hand ab, so dass
sie zusammen mit der Keule auf den Boden fiel. Endres blieb schreiend am
Boden liegen.
Enzo: „Ich habe euch gewarnt Endres. Und nun zu euch Inquisitor, ich
habe euch vertraut und gehofft wir können unseren Streit vertagen, doch
ich habe mich in euch getäuscht. Igrid und ich werden uns zurückziehen
und jeder ihr Haus betritt wird sich wünschen nur eine Hand verloren zu
haben.“
Enzo verließ mit Igrid den Versammlungsplatz.
Aglaja nahm einen Trank aus ihrer Tasche und gab ihn Endres zu
trinken. Endres trank und innerhalb von Minuten verheilte die Stelle, an
welcher sich sich vorhin eine befunden hatte, so dass sie nicht mehr
blutete. Übrig blieb ein geheilter, aber handloser Arm. Endres war
dankbar und beruhigte sich langsam wieder.
Der Richter meldete sich wieder zu Wort: „Inquisitor, wir haben uns
nicht der Honoratioren entledigt nur um ihn durch einen anderen Despoten
wie euch ersetzen zu lassen. Wir werden nicht hinnehmen, dass ihr so
weitermacht wie Timur.“
Inquisitor: „Ach ja?“, sagte er mit vollkommener Verachtung, „Ihr
langweilt mich mit euren Aussagen, hört ihr euch an wie ein Werwolf,
warum solltet ihr sonst Igrid verteidigen wollen, nur Werwölfe halten zu
Werwölfen. Ergreift ihn!“.
Aglaja ergriff den alten Richter, der ihr nichts entgegensetzen
konnte. Gleichzeitig drosch Endres den Greis mit seiner übrig
gebliebenen Hand nieder, sodass er nicht zu Hilfe eilen konnte.
Endres: „Ich stimme dem Inquisitor zu. Der Richter soll brennen.“
Charakterübersicht:
Inquisition: Inquisitor, Enzo, Schüler des Inquisitors, Ordensritter Anno von Thule, Aglaja die Kräuterhexe.
Dorfbewohner: Bürgermeister Seitz, Hauptmann der
Wache, Schalk der Dorfdepp, Leibwächter des Bürgermeisters, Igrid die
Tochter des Bürgermeisters, die drei Honoratioren (Timur, Ulf, Sengrad),
Schläger Endres, Paternella von Grabfunde, Paternellas Schwester,
Dorfältester Sebolt, Richter Lienen, Wendel der Dieb.
Auch dieser Morgen begann mit einem Toten. Doch diesmal war einiges
anders. Die Tür von Schalks Haus war eingebrochen, die Ganze Einrichtung
verwüstet. Schalk selbst war in mehr als zehn Einzelteile zerrissen und
die ganze Wohnung war dunkelrot gefärbt von Blut. Es war nicht nur ein
Mord gewesen, Falk musste stundenlang gefoltert worden sein. Enzo war
der Anblick zu viel, er rannte vor das Haus und musste sich übergeben,
während der Inquisitor nichts gesagt hatte und keine Mine verzog.
Nachdem sich Enzo wieder beruhigt hatte, sagte er zu Anno von Thule
und Aglaja: „Bereitet einen Scheiterhaufen vor, heute Abend wird sicher
ein Schuldiger gefunden.“
Auf dem Weg zur Versammlung prahlte Timur: „Diesmal wird es den
richtigen treffen, alter Mann, mach dich auf dein Ende gefasst, du wirst
brennen für das, was du getan hast, Werwolf!“
Nachdem Enzo die Versammlung eröffnet hatte, riss Timur wieder das Wort an sich.
Timur: „Lange genug hat uns der Gehilfe des Inquisitors daran
gehindert den Wolf unter uns zu finden. Ich werde dafür sorgen, dass es
diesmal keine Einmischung gibt. Inquisitor haltet euch heraus, es ist
nicht euer Leben das auf dem Spiel steht. Wir wollen selbst
entscheiden.“
Auf das Zeichen des Metzgers Timur griffen die anderen beiden
Honoratioren nach Enzo und hielten ihn an den Armen fest. Anno von Thule
wollte eingreifen, doch der Inquisitor rief ihn zurück.
Timur fuhr fort: „Der alte Mann versucht schon von Anfang an mich als
schuldigen und Werwolf darzustellen, dabei hab ich mein Leben diesem
Dorf gewidmet. Ich habe nur einen kleinen Tribut dafür verlangt.“
Greis: „Ja unser aller hab und Gut.“
Timur zog sein Fleischermesser und ging auf den Greis zu.
Timur: „Damit ist jetzt Schluss, ihr Werdet brennen. Ich weiß es, ihr
seid der Werwolf. Nur ein Mensch der von solcher Boshaftigkeit ist wie
ihr, ist ein Tier. Ich weiß, dass ihr mir nicht widersprechen werdet,
weil ich recht habe.“
Timur griff nach dem Greis und zerrte ihn zum Scheiterhaufen. Doch
bevor er ihn erreich hatte trat ein Mann vor ihn, der sich bis jetzt
nicht zu Wort gemeldet hatte. Es war der alte Richter Lienen. Er war
reich an Lebenserfahrung, aber nicht sehr Konfliktfest. Sein Leben lang
hatte er Probleme ausgesessen und damit vielen seiner Freunde geschadet.
Doch diesmal konnte er nicht anders.
Richter Lienen: „Ich war nie ein Mensch der sich durchsetzen konnte,
aber wenn ihr hier einen unschuldigen Mann töten wollt um eure Position
zu schützen, anstatt nach unser aller Wohl zu suchen, dann kann ich dem
nicht zustimmen. Ich will eine echte und faire Abstimmung!“
Timur schlug mit seinem Fleischerbei nach dem Richter und verletzte
ihn im Gesicht. Timur wollte weitergehen, doch diesmal war es Igrid die
nach vorne trat.
Igrid: „Ich habe es lange nicht wahrhaben wollen, aber die
Honoratioren haben den Bürgermeister bestochen um an Macht und Einfluss
zu kommen und er hat mitgemacht weil etwas für ihn dabei raussprang.
Auch wenn ich glaube, dass er es tat um mich zu schützen kann ich das
nicht gutheißen. Ich habe seine Sachen durchsucht und Beweise gefunden,
die…“
*Zack* Timur versetzte ihr einen Heftigen Tritt mit seinen schweren
Stiefeln direkt in die Magengrube. Igrid blieb röchelnd am Boden liegen.
Timur: „Wenn sonst keiner etwas zu sagen hat…“
Diesmal war es Paternella die ihm ins Wort fiel: „Inquisitor tut doch etwas, helft uns!“.
Enzo wollte nach seinem Schwert greifen, doch einer der Honoratioren
schlug ihn nieder. Nun wollte Anno von Thule zu seinem Schwert greifen,
er sah zuerst zum Inquisitor, dieser nickte. Anno zog sein großes,
zweihändiges Schwert, welches er von einer seiner unzähligen Schlachten
als Trophäe mitgebracht hatte. Die beiden Honoratioren nahmen ihre
Schwerter und stürmten auf ihn zu. Der erste holte zum Schlag aus, doch
Anno war schneller, er schlug dem Honoratior mit seinem Zweihänder so
heftig in die Rippen dass dessen Oberkörper von seiner unteren Hälfte
getrennt wurde. Dem zweiten Honoratior trat er gegen das Schienbein, so
dass er sich vor Schmerz nach vorne krümmte, dann schlug er ihm mit
einem weiteren Schlag den Kopf ab. Anno eilte zu Enzo und half ihm
wieder auf.
Endres hatte sich die ganze Zeit im Hintergrund gehalten. Nun merkte
er, dass er Handeln musste, wenn er den Abend überleben wollte. Also
schlich er sich von hinten an Timur an, welcher fassungslos das
Geschehen beobachtet hatte, und verpasste ihm einen Schlag mit seiner
Keule. Timur sank bewusstlos zu Boden.
Nachdem alle wieder zu Bewusstsein gekommen waren, sprach der Greis:
„Ich glaube heute Nacht fällt uns die Wahl nicht schwer. Ich verdächtige
Timur, er ist mit Sicherheut der Werwolf.“
Alle anwesenden Dorfbewohner stimmten zu, auch Endres. Unter Timurs
lautem Geschrei sahen die Anwesenden zu, wie er verbrennt. Keiner sagte
ein Wort, nur die Augen des Greises leuchteten.
Enzo brachte Igrid zu ihrem Haus. Und so neigte sich auch dieser Tag seinem Ende.
Charakterübersicht:
Inquisition: Inquisitor, Enzo, Schüler des Inquisitors, Ordensritter Anno von Thule, Aglaja die Kräuterhexe.
Dorfbewohner: Bürgermeister Seitz, Hauptmann der
Wache, Schalk der Dorfdepp, Leibwächter des Bürgermeisters, Igrid die
Tochter des Bürgermeisters, die drei Honoratioren (Timur, Ulf,
Sengrad), Schläger Endres, Paternella von Grabfunde, Paternellas
Schwester, Dorfältester Sebolt, Richter Lienen, Wendel der Dieb.